Mitgliedschaft

Bei TRINK—GENOSSE gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung. Im Wesentlichen unterscheiden wir zwischen Personen (auch juristische Personen und Unternehmen), die uns einfach unterstützen wollen (investierende Mitglieder) und Menschen, die bei uns mitmachen wollen (aktive Mitglieder).

Mindestvoraussetzung für eine aktive Mitgliedschaft ist, dass ihr die Angebote von TRINK—GENOSSE regelmäßig nutzen wollt. Im Besten Fall bedeutet Mitmachen aber auch, dass ihr das Projekt, in eurem eigenen Interesse, aktiv mitgestaltet und wenn möglich an den regelmäßig stattfindenden Aushandlungen teilnehmt. Natürlich kann nicht jeder immer dabei sein. Damit wir aber handlungsfähig bleiben, sind unsere offiziellen Versammlungen (werden frühzeitig mit Tagesordnung angekündigt) unabhängig von der Teilnehmerzahl immer beschlussfähig. Natürlich kann sich jedes Mitglied in diesem Zusammenhang auch mit einer Vollmacht vertreten lassen.

Wie genau werde ich Mitglied?

Schreibe uns eine Mail an mitgliedschaft@trink-genosse.de.

1. Du bekommst den Mitgliedsantrag, die Satzung und das Manifluid zugeschickt.
2. In der Beitrittserklärung musst du dich zwischen einer aktiven und einer investierenden Mitgliedschaft entscheiden. Du kannst maximal 16 Anteile zeichnen, aber nur mit einer aktiven Mitgliedschaft bist du stimmberechtigt. (Warum das so ist, erklären wir dir hier.) Du unterzeichnest alles und sendest es per Post an TRINK—GENOSSE zurück.
3. Der Vorstand prüft den Antrag und bestätigt den Eingang per E-Mail.
4. Du überweist deine Anteile auf das Konto von TRINK–GENOSSE.
5. Du wirst ins Mitgliederverzeichnis eingetragen und erhältst eine Bestätigung. Du erhältst eine offizielle TRINK—GENOSSE-Mitgliedschaftsurkunde und bist damit TRINK—GENOSS*IN.

Aus der Satzung:
§ 3 Mitgliedschaft

1. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer unbedingten schriftlichen Beitrittserklärung über die der Vorstand entscheidet.
2. Es gibt zwei Arten von Mitgliedern: Aktive Mitglieder und investierende Mitglieder
3. Aktive Mitglieder können lediglich natürliche Personen werden.
4. Voraussetzung für eine aktive Mitgliedschaft ist:

a) die Nutzung der Leistungen der Genossenschaft
b) die aktive Mitarbeit in der Genossenschaft durch Mitarbeit in deren festen Arbeitsgemeinschaften sowie
c) die Identifikation mit Werten und Normen der Genossenschaft.
d) die Unterzeichnung der jeweils aktuellen Version des durch die Generalversammlung verabschiedeten Manifluids

§ 4 Investierende Mitglieder

Die Rechte und Pflichten von investierenden Mitgliedern bestimmen sich wie folgt:

  1. Investierende Mitglieder haben in der Generalversammlung kein Stimmrecht. Die Zahl der investierenden Mitglieder im Aufsichtsrat darf ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
§ 5 Geschäftsanteil, Nachschusspflicht, Eintrittsgeld

1. Ein Geschäftsanteil beträgt 250 €.
2. Die gezeichneten Geschäftsanteile sind unmittelbar nach der Aufnahme in die Genossenschaft in voller Höhe fällig. Eine Ratenzahlung ist ausgeschlossen.
3. Mitglieder können bis zu 16 Geschäftsanteile übernehmen.
4. Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.

Förderzweck

TRINK—GENOSSE ist nicht auf Gewinnoptimierung ausgerichtet, sondern auf die Förderung seiner Mitglieder. In unseren Augen ist die gemeinschaftliche, demokratische Gestaltung einer Bar schon ein wesentlicher Teil dieser Förderung. Zudem ermöglicht die Bewirtschaftung einer Bar die Vergabe von Gelegenheits-, Voll- und Teilzeitarbeitsplätzen, die wir fair bezahlen und nach Möglichkeit an Mitglieder vergeben wollen (etwa Geschäftsführung, Thekenkräfte, Putzkräfte, Workshop-Leiter, Event-Planer, Steuerberater, etc.).

Gewinnverteilung

Der Gewinn der Genossenschaft, insbesondere vollumpfänglich der des Nichtmitgliedergeschäfts, kann nach Versteuerung und Bildung einer gesetzlichen Rücklage in unterschiedlicher Form verwendet werden. Wie genau die Überschüsse in einer Genossenschaft verteilt werden entscheidet die jährliche Generalversammlung, meist auf Grundlage eines Vorschlags aus dem Vorstand. Bei TRINK—GENOSSE sollen mindestens 50% in den Fortbestand der Genossenschaft, sowie die Verbreitung unserer Idee (Gesetzliche Rücklage + Freiwillige Rücklage) investiert werden. Dazu kommen 10% für karitative Zwecke.

Dividende

Bleiben also maximal 40%, die in Form einer Dividende an alle Mitglieder (auch Investierende Mitglieder) ausgeschüttet werden können (siehe auch Präambel der Satzung). Die Dividende verteilt potenzielle Gewinne jedoch nicht nach Konsum, sondern in Abhängigkeit der gehaltenen Anteile an TRINK—GENOSSE. Je mehr Anteile eine Mitglied hält, desto höher die Dividende.
Grundsätzlich sollte die Mitgliedschaft bei TRINK—GENOSSE jedoch nicht als Investition betrachtet werden.

Weitere Informationen entnehmt ihr bitte unserer Satzung.