Gründer—Treffen #6

15.10.2015 / 19 — 23(!) Uhr

Das Gründer—Treffen #6 hat stattgefunden und es bewegt sich so einiges…

Nach einem kurzen Kennenlern—Spiel gab es ein paar Updates zu fortlaufenden Baustellen (Kontaktaufnahme zum genossenschaftlichen Prüfungsverband, Gespräche mti eventuellen Geschäftspartnern, Location—Suche, etc.).

Danach wurden vier Kleingruppen rund um die Neuankömmlinge versammelt, um diesen das Konzept, sowie den bisherigen Verlauf des
Projekts zu vermitteln. Dieses Vorgehen diente nicht zuletzt auch einer Überprüfung des Kenntnisstandes der Teilnehmer, die schon länger dabei sind. Fragen, die in der Kleingruppe nicht beantwortet werden konnten, wurden im Anschluss an die Großgruppe gestellt.

So etwa die Frage nach einer groben konzeptionellen Ausrichtung der Bar. Hier ging es vor allem um das Spannungs—Verhältnis zwischen einer gestalterischen Offenheit / schrittweisen Ausdifferenzierung und dem Bedürfnis einiger Teilnehmer nach groben gestalterischen Anhaltspunkten, die eine Entscheidung über das eigene Commitment erleichtern würde. Nach ausgiebiger Diskussion verständigt die Gruppe sich darauf diese Thema auf die nächste Sitzung zu vertagen und dort in einer spezifischen Workshopsituation zu erarbeiten…

Nach Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse des Genossenschafts—Workshop #1 gab es einen kleinen Mushroom—Break, der wohl ab jetzt zum festen Bestandteil eines jeden Treffens werden wird…

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Danach folgte eine kurze Vorstellung des vorläufigen Business—Plans, gefolgt von einer Diskussion darüber, inwiefern dort prophezeite Zahlen für Gäste und konsumierte Getränke in einem
realistischen Rahmen angesetzt wurden. Zur Überprüfung der vorgelegten Zahlen wurde eine Hausaufgabe(!) aufgegeben. So sollen alle
Mitglieder, an einem Abend, bis ganz zum Schluss in einer Bar verweilen,
den Wirt “abfüllen” und nach entsprechenden Zahlen befragen; man
sollte allerdings Zettel und Stift mitbringen und darauf achten vor
dem Trinken die Gläser stets zu vertauschen (für gewöhnlich trinkt er Wirt Wasser aus Schnapsgläser)…

Zum guter Letzt gab es den Genossenschafts—Workshop #2 zur Frage „Wer darf hier eigentlich mitmachen?“.

In drei Kleingruppen sollten die Teilnehmer darüber verhandeln wie neue Mitglieder, vor allem nach Gründung der Genossenschaft augenommen werden können und sollen.
Dabei sollten  zum einen Szenarien skizziert werden, wie eine
zukünftige Aufnahme von Mitgliedern von statten gehen könnte.
Darüber hinaus sollten Aufnahme- bzw. Auschlusskriterien diskutiert werden und die
Frage bis zu welchem Punkt es überhaupt sinnvoll ist neue Mitglieder
anzuwerben.

Grundsätzlich dürfen sich demanch jederzeit Menschen auf eine Mitgliedschaft
bewerben. Die Gruppe ist sich jedoch darüber einig, dass es, gemäß der
geforderten Souveränität der Großgruppe der Mitglieder (egal ob online
oder offline) stets eine Vorstellung der Bewerber geben sollte, um weiterhin einen persönlichen Bezug zu allen Mitgliedern zu wahren. Diese
kann entweder durch eigene Bewerbung / durch das Ausfüllen eines
initialen Fragebogens (Genossenschafts—Report #1), durch persönliche
Vorsprache in der Generalversammlung und/oder durch die persönliche
Empfehlung eines anderen Genossenschafts-Mitglieds geschehen.

Allen Ansätzen gemein war die Forderung nach einem Mitbestimmungs- bzw. Veto-Recht der Mitglieder. In zwei Szenarien liegt die (offizielle) Waltungsbefugnis beim Vorstand, wobei sich darum bemühet werden soll das Stimmungsbild in der Gruppe einzuholen. Demgegenüber steht das Bedürfnis einiger Teilnehmer potentielle Neu-Mitglieder persönlich kennenzulernen. In diesem Falle könnten Mitglieder immer nur bei Generalversammlungen vorstellig werden. Zwar wurde an dieser Stelle noch kein exaktes Vorgehen vorgestellt, jeodch bestand Einigkeit darüber, dass keines der erarbeiteten Modelle unfruchtbar sei und diese im Zweifelsfall auch komplementär funktionieren könnten.

Durch die Möglichkeit der persönlichen Einflussnahme entfallen scharf umrissene Zulasssung- bzw. Ausschlusskriterien (als Handlungsanweisung für den Vorstand). Es herrscht jedoch eine gewisse Einigkeit darüber, dass vor allem extreme politische Gesinnungen zu einer Nicht-Aufnahme führen können. Darüber hinaus sollten Bewerberinnen und Bewerber dazu in der Lage sein den minimalen Mitgliedsbeitrag mittelfristig einzahlen zu können. Grundsätzlich ist eine aktive Teilhabe an den verschiedenen Entscheidungen und Aufgaben der Genossenschaft  gewünscht. Hierzu sind gegebenenfalls spezifische Fähigkeiten zwar bevorzugt, jedoch nicht zwangsläufige Voraussetzung.

Eine maximale Mitgliederzahl wird im Zweifelsfall durch das Erreichen eines gewissen Finanzvolumens oder durch entstehende operationale Hemmnisse festgelegt. In diesem Falle würde jedoch eher versucht räumlich zu expandieren und/oder eine weitere Bar zu eröffnen.

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