Der Aufsichtsrat

Treffpunkt

Welche Rechte und Pflichten hat der Aufsichtsrat bei Trink–Genosse? Was bedeutet es, Mitglied im Aufsichtsrat zu sein? Wie komme ich in den Aufsichtsrat?

Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats basieren auf rechtlichen Vorgaben und im Genossenschaftswesen gewachsenen Strukturen. Wir bei Trink–Genosse denken und handeln kreativ und innovativ – mit ein Grund für die mediale Aufmerksamkeit –, hierfür müssen wir uns natürlich innerhalb des rechtlichen Rahmens bewegen. Das heißt aber nicht, dass wir die Dinge nicht anders leben und ausgestalten können. Darum laden wir dich ein, Mitglied des Aufsichtsrates zu werden, um gemeinsam stimmigere Formen des Wirtschaftens und der Zusammenarbeit zu erkunden.

In diesem Sinne haben wir ein paar Grundlagen zum Aufsichtsrat zusammengetragen.

Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats

Was ist der Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt und abberufen. Er berät und beaufsichtigt den Vorstand im Interesse aller Mitglieder. Er überwacht umfassend die Geschäftsführung durch den Vorstand.

Der Aufsichtsrat hat zudem den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen und der Generalversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses über das Prüfungsergebnis zu berichten. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.

Was ist bei Aufsichtsratssitzungen zu beachten?

Die Sitzungen des Aufsichtsrates haben in regelmäßigen Abständen stattzufinden. Sie werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden einberufen und geleitet.

Welche Haftungsregelungen gelten für Aufsichtsräte?

Aufsichtsratsmitglieder haften gegenüber der Genossenschaft (ebenso wie Vorstände) persönlich und gesamtschuldnerisch, wenn sie durch rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten die Genossenschaft schädigen. (D.h. beispielsweise wenn jemand in die Kasse greift oder Gelder veruntreut.)

Wie lange ist der Aufsichtsrat im Amt?

Bei Trink–Genosse eG ist der Aufsichtsrat für 12 Monate gewählt.

Was steht bei Trink–Genosse in der Satzung?

  1. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Generalversammlung bestimmt die Anzahl und wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Amtszeit dauert bis zur ordentlichen Generalversammlung 12 Monate nach der Wahl.
  2. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Der Aufsichtsrat kann schriftlich, telefonisch und auf elektronischem Wege Beschlüsse fassen, wenn kein Aufsichtsratsmitglied diesem Weg der Beschlussfassung widerspricht.
  3. Der Aufsichtsrat überwacht die Leitung der Genossenschaft, berät den Vorstand und berichtet der Generalversammlung. Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern werden vom Aufsichtsrat abgeschlossen.
  4. Der Aufsichtsrat wird einzeln vertreten vom Vorsitzenden oder von dessen Stellvertreter.

Wie komme ich in den Aufsichtsrat?

Um Mitglied des Aufsichtsrats zu werden, musst du dich bei einer Generalversammlung zur Wahl stellen.

Gerne möchten wir den Aufsichtsrat und Vorstand bei Trink–Genosse auf der Website vorstellen. So können wir unsere offene und vertrauensvolle Kultur auch nach außen sichtbar machen.

Hierfür wäre es gut, wenn du uns einen kurzes Statement zu folgenden Fragen per Mail an info@trink-genosse.de zusenden könntest:

  • Wofür möchtest du dich bei Trink–Genosse als Aufsichtsratsmitglied einsetzen?
  • Wer bist du? Was macht dich aus?
  • In welchem Feld möchtest du dich in Zukunft engagieren? (Hier können auch noch nicht gegründete Arbeitsgruppen genannt werden.)