Liebe Genoss:innen,
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Wir hätten wegen Corona die Generalversammlung fast in 2021 geschoben. Das geht jetzt doch nicht, wir müssen über EINEN Punkt gemeinsam abstimmen: Die Verwendung unseres Gewinns, beziehungsweise unseres Verlusts.
Wir werden im Winter 2020 eine verkürzte, virtuelle Generalversammlung abhalten. Hier die Daten, im unteren Teil gibt es detaillierte Hintergrundinformationen, und als PDF Darstellung der Timeline.
Daten
02.11. — 19-21:00 Ende der Anmeldefrist
04.11. — 19:00 Einleitungsveranstaltung Generalversammlung (Virtuelles Treffen)
04.11. – 25.11. Diskussionsphase (GoogleDoc)
25.11. – 02.12. Abstimmungsphase (Virtuelles Treffen)
02.12. Ergebnisbekanntmachung Versammlungsleiter (Mail) 09.12. — 19-21:00 Abschlussrunde Generalversammlung (Virtuelles Treffen)
Was brauchen wir von Dir: Termine vormerken und eine Antwortmail an ichkomme@trink-genosse.de schicken.
Ohne Anmeldung wirst Du nicht an den Terminen und Abstimmungen teilnehmen können.
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Die virtuelle Generalversammlung wird sich über mehrere kurze Termine verteilen, und unser Plenum als Raum für Fragen und Diskussionen nutzen.
Um den Fristen unserer Satzung gerecht zu werden, besteht die Generalversammlung aus unterschiedlichen kurzen Treffen. Das kann erstmal verwirrend aussehen, wird aber unterm Strich nicht anders sein, als regelmäßig ins Plenum zu kommen.
Tageordnungspunkte der Präsenztermine
04.11.2020, 19 – 21 Uhr Einleitungsveranstaltung (Virtuelles Treffen)
- TOP 1 Begrüßung & Check In
- TOP 2 Bekanntgabe der Versammlungsleiter:innen
- TOP 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit & Eröffnung der Generalversammlung
- TOP 4 Festlegung der Protokollschriftführer:in
- TOP 5 Bekanntgabe des Ablaufs
- TOP 6 Präsentation des Jahresberichts 2019
- TOP 7 Infos zum aktuellen Stand der Genossenschaft & Bar
- TOP 8 Vorstellung Beschlussvorlage über Gewinn-/Verlustverwendung 2019
- TOP 9 Info zur Entlastung von Vorstand & Aufsichtsrat für 2019
- TOP 10 Vorstellung Beschlussvorlage zur Entlastung des Aufsichtsrats für 2019
09.12.2020, 19 – 21 Uhr Abschlussrunde Generalversammlung (Virtuelles Treffen)
- TOP 11 Zusammenfassung der Ergebnisse
- TOP 12 Information zum Ausblick 2020
- TOP 13 Raum für Fragen und Reflexion
- TOP 14 Ende der Generalversammlung, Verabschiedung & Check Out
Beschlüsse, die nicht 2019 betreffen, sowie die Neuwahl des Aufsichtsrats werden wir in die große Generalversammlung 2021 verlagern.
Anmeldung
Wenn du an der virtuellen Generalversammlung teilnehmen möchtest, brauchen wir eine Mailadresse, mit der wir Dich zu GoogleDocs einladen können und mit der Du an der Abstimmung teilnimmst (die Abstimmung erfolgt natürlich nicht über Google 😉 ). Bitte unter Angabe Deines Vor- sowie Nachnamens bis zum 02.11.2020 hier an: ichkomme@trink-genosse.de.
Wie kann ich Feedback geben und mich einbringen?
Wenn uns bei der Vorbereitung der Veranstaltung unterstützen möchtest, freut sich der Vorstand über deine Nachricht (vorstand@trink-genosse.de).
Wenn du Fragen oder Anmerkungen hast oder Dir etwas unklar ist, melde Dich gerne bis zum 04.11. beim Aufsichtsrat (aufsichtsrat@trink-genosse.de). Wenn es um einen Beschluss geht, den Du einbringen willst, können dann gemeinsam besprechen, ob dieses Thema für die Generalversammlung 2020 unerlässlich ist, oder ob wir es in der Tagesordnung für 2021 nachhalten.
Stimmberechtigung Zur Generalversammlung sind auch Nicht-Mitglieder herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind allerdings nur aktive Mitglieder, die sich angemeldet haben (siehe oben).
Vollmacht
Du kannst nicht persönlich zur Generalversammlung kommen und möchtest eine:n Vertreter:in für Dich abstimmen lassen? Dann fülle bitte die Vollmacht aus und sende diese an uns, mit Deine:r Vertreter:in im CC.
Hintergrund
Zum Kontext: Unsere reguläre Generalversammlung sollte im Mai diesen Jahres stattfinden. Wir haben sie damals verschoben, weil wegen Corona keine physische Veranstaltung möglich war und uns die Spielregeln für die Durchführung einer virtuellen Versammlung noch nicht ganz klar waren. (Disclaimer: Wir sammeln seit Monaten Informationen zusammen, wie man in diesem Jahr am geschicktesten mit der Generalversammlung umgeht. Unser Beratungsverband ZdK unterstützt uns dabei mit einigen Tipps, aber es ist schwierig, den vollen Durchblick zu bekommen. Es kann daher sein, dass euch Punkte auffallen, die wir bisher nicht bedacht haben. Wir freuen uns dann auf euer Feedback!)
Dieses Jahr wurden neue Gesetze erlassen, die Genossenschaften eine Vertagung und verkürzte Umsetzung von Generalversammlungen ermöglichen sollten. In der Interpretation dieser Regeln gab es allerdings einiges an Rechtsunsicherheit. Gespräche mit dem Genossenschaftsverband gaben Anlass zur Hoffnung, Formalien könnten dieses Jahr über den Aufsichtsrat abgewickelt werden können und Beschlüsse und Wahlen ausgesetzt werden oder per Mail abgefragt. Somit hätten wir die klassische Vollversammlung mit allen Genoss:innen ins Jahr 2021 verschieben dürfen.
Warum hätten Aufsichtsrat und Vorstand die Generalversammlung gern in 2021 verschoben?
- 2019 hat kaum zu prüfende finanzielle Änderungen (Ihr erinnert euch: Wir hatten keine Location und kaum Ausgaben).
- Im Spätsommer 2020 hat es das erste mal Umsätze gegeben. Wir hätten sehr gern ein bisschen mehr Daten gesammelt, wie sich die Bar überhaupt entwickelt, um dann ausführlicher über die Lage und den Ausblick zu sprechen. Und das, was wir gesehen haben, war eine sehr positive Entwicklung!
- Wir hoffen, dass es 2021 wieder ein echtes Treffen, Buffets und eine After-Party in der Bar geben kann.
- Der wichtigste Grund: Wir wissen, dass sich nicht alle von euch in virtuellen Treffen wohlfühlen. Um möglichst alle von euch dabei zu haben, wollten wir unsere Themen auf ein Treffen in Person vertagen.
Warum passiert die GV nun doch dieses Jahr?
- Gesetzlich müssen wir als Genoss:innen den Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung von 2019 beschließen. Das heißt der Vorstand schlägt vor, was wir mit unserem Gewinn/Verlust von 2019 machen und wir entscheiden, ob wir dem zustimmen.
- Wäre es jetzt so weitergegangen, wie die letzten Wochen, hätten wir angefangen, schwarze Zahlen zu schreiben. Nun trifft uns eine Sperrstunde und wir haben wieder steigende Fallzahlen. Daher müssen wir uns austauschen, wie wir mit dem Verlust umgehen.
- Es kann leider sein, dass auch für die Generalversammlung im Frühjahr 2021 kein großes Treffen möglich sein wird, geschweige denn Parties. Irgendwann müssen wir in den virtuellen Apfel beißen.
Sowohl die Rechtslage als auch die zweite Welle haben uns also die Entscheidung abgenommen, sodass wir die Generalversammlung 2020 als virtuelle Veranstaltung durchführen werden. Wir wollen unser Bestes tun, um dieses Format so inklusiv wie möglich zu machen und zu zeigen, dass wir auch in der Krise gemeinsam handeln können..
Wir werden eine verkürzte virtuelle Generalversammlung abhalten, um das Jahr 2019 endlich abzuhaken, Transparenz zu schaffen und gemeinsam zu entscheiden, wie wir mit den aktuellen (und leider wahrscheinlich auf zukünftigen) Verlusten umgehen möchten.
Um möglichst wenige Genoss:innen, die sich mit virtuellen Treffen schwer tun, aus einer Beschlussfassung auszuschließen, wollen wir so wenige Beschlüsse wie möglich im Rahmen der virtuellen Generalversammlung fällen. Beschlüsse, die nicht zwingend nötig sind, sollen auf die Generalversammlung im ersten Halbjahr 2021 verschoben werden.
Zum rechtlichen Hintergrund:
Die Corona-Sonderregelung sieht vor, dass die Gremien (Vorstand & Aufsichtsrat) im Amt belassen werden und erst 2021 neu gewählt / bestimmt werden (Hintergrund: https://www.zdk-hamburg.de/corona/jahresabschluss-2019/, https://www.zdk-hamburg.de/corona/beschluesse-der-genossenschaftsorgane/ )
Wir machen von dieser Regelung gerne Gebrauch. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat haben sich bereiterklärt, das Amt noch ein paar Monate weiterzuführen. Wenn sich jemand als Vorstandsmitglied oder Aufsichtsratmitglied aufstellen lassen möchte, seid ihr herzlich eingeladen jetzt schon zu unterstützen (siehe den Unterstützungsaufruf vom Aufsichtsrat im September). Es geht uns vor allem darum, eine Wahl weniger virtuell abzuhalten. Die Entlastung des Vorstands für 2019 darf gemäß der Sonderregelung der Aufsichtsrat machen.
Zum Ablauf
Vielleicht habt ihr euch gefragt, warum diese virtuelle Generalversammlung so zerstückelt ist, sich über so einen langen Zeitraum erstreckt und das so kompliziert aussieht. Die Antwort: Das ist eine Mischung aus den gesetzlichen Fristen für elektronische Beschlussfassung, aber vorwiegend kommen die Fristen aus unserer Satzung.
Die Ausnahmen, die nun wegen Corona gemacht werden können, erleichtern zwar den virtuellen Austausch, aber an unsere Satzung sind wir trotzdem gebunden – und die orientiert sich an den gesetzlichen Fristen der Vor-Corona-Zeit. Wir lernen gerade, welche Paragraphen der Satzung nicht ganz hilfreich sind, um spontan zu reagieren. Solltest Du jetzt den innerlichen Wunsch haben, unsere Satzung zu ändern und den Ablauf einer virtuellen Generalversammlung zu verbessern: Ja, wir auch! Und jede:r ist herzlich eingeladen, diese Baustelle mitzubearbeiten. Mails hierzu auch bitte an info@trink-genosse.de. Entsprechende Satzungsänderungen sammeln wir für die Generalversammlung 2021. 🙂
Es bleibt zuletzt zu sagen, dass wir zum Glück auf unsere Plenen zurückgreifen können, um gemeinsam Unklarheiten während des Prozesses zu klären. Der Ablauf ist so gestaltet, dass jederzeit Fragen gestellt werden können und am Ende des Tages ist alles eigentlich ganz einfach: Es gibt es:
- eine offizielle Einladung
- zwei virtuelle Treffen
- ein GoogleDoc mit Kommentarfunktion
- eine Abstimmungsmail
- und ein paar Erinnerungsmails für die Fristen
Für uns alle ist das nun eine neue Erfahrung. Habt Geduld, behaltet euren Humor und bleibt gesund!
Euer Vorstand & Aufsichtsrat